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Regelungen zu Raketen und Co. in der Region Fischland-Darß-Zingst

Für einen entspannten und sorgenfreien Start ins neue Jahr beachten Sie bitte, dass man wegen der Reetdachhäuser nur an bestimmten Orten Feuerwerkskörper entzünden darf


Reetdachhäuser bestehen, wie der Name schon sagt, aus Reet, das an Ufern oder auf sumpfigem Gelände wächst und hier an der Küste vielerorts in getrocknetem Zustand zur Dacheindeckung verwendet wird. Reetdächer sind sehr langlebig - halten im Schnitt zwischen 30 und 50 Jahren - aber eben auch besonders leicht entflammbar. Daher können Rakten und Silvesterknaller schnell zu einer echten Gefahr für die traditionellen Häuser werden. In den Orten der Region Fischland-Darß-Zingst ist es daher nicht erlaubt, diese in einem Umkreis von 200 Metern eines Reetdachhauses abzubrennen. Viele Gemeinden untersagen es daher von vornherein, innerhalb der Ortlage Feuerwerkskörper zu entzünden.

In einigen Gemeinden gibt es aber genehmigte Abbrennplätze:

  • Wustrow: an der Seebrücke bis zur Fischereistation
  • Dierhagen: im Bereich des Außenstrandes und im Hafen Dändorf
  • Born a. Darß: in der Hafen Anlage
  • Prerow: im Bereich des Außenstrandes
  • Zingst: am Strand in Richtung Ostsee und am Hafen in Richtung des Zingster Stromes
  • Fuhlendorf und Saal: an den vorhandenen Boddenabschnitten 
  • Gemeinde Kenz-Küstrow: an den vorhandenen Boddenabschnitten und im Hafen von Dabitz